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   OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13   

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https://dejure.org/2013,45478
OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,45478)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2013 - 23 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,45478)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 (https://dejure.org/2013,45478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 198 Abs. 1 GVG; § 121 BGB
    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 Abs. 1
    Begriff der unverzüglichen Verzögerungsrüge i.S. von Art. 23 des Gesetzes vom 24.11.2011 über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverzüglichkeit der Verzögerungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 8
  • NJW-RR 2014, 889
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 20.02.2013 - 1 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtsverfahrens in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).

    Auf frühere "Verzögerungsrügen" kann es ohnehin nicht ankommen (s. BVerfG, NJW 2008, 503, wonach eine gesetzlich nicht geregelte Untätigkeitsbeschwerde dem Gebot der Rechtsmittelklarheit nicht genügt und eine Partei daher nicht gehalten ist, gegen die Untätigkeit des Gerichts zuvor mit einer Untätigkeitsbeschwerde vorzugehen; s. außerdem OLG Bremen, NJW 2013, 2209, zur Notwendigkeit, eine Rüge nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erheben).

    Nichts anderes gilt für das Urteil des OLG Bremen vom 20. Februar 2013 (NJW 2013, 2209).

  • OLG Bremen, 04.07.2013 - 1 SchH 10/12

    Wahrung der Frist zur Einreichung einer Entschädigungsklage wegen überlanger

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).

    Das Urteil des OLG Bremen vom 4. Juli 2013 (NJW 2013, 3109) steht der Ansicht des Senats nicht entgegen.

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Jedenfalls dann, wenn es - wie hier - nicht um nur relativ geringe Verzögerungen geht, ist die bloße Feststellung kein angemessener Ersatz (s. a. EGMR, NJW 2006, 2389, 2394, Rdnr. 145).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Soweit die Anwendung findenden Verfahrensregeln einen Auslegungsspielraum lassen, darf ein Gericht diese nicht in einem Sinne auslegen, der zu einem Widerspruch mit den Prinzipien des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz führen würde (BVerfG, NJW 1993, 1635); der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden.
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    In einer solchen Aussage liegt nichts anderes als die EMRK-konforme Anwendung der §§ 198 ff. GVG (s. a. EGMR, NJW 2007, 1259, 1263, Rdnrn. 185 und 204).
  • EGMR, 29.05.2012 - 53126/07

    TARON v. GERMANY

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Die Auslegung hat überdies die Anforderungen der EMRK, insbesondere deren Art. 6 Abs. 1, zu berücksichtigen und ihnen Rechnung zu tragen; die innerstaatlichen Gerichte haben bei ihrer Entscheidung über Entschädigungsansprüche die Konventionskriterien und deren Auslegung durch den EGMR zu berücksichtigen (vgl. EGMR, NVwZ 2013, 47, Rdnr. 39 bei juris).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 23 SchH 3/13
    Er muss dabei allerdings, wie ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, die betroffenen Belange angemessen gewichten und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Rechtsuchenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Entschädigung in Geld als der Regelfall dar (so ausdrücklich OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 -, Rn. 28, juris).

    Auch war die festgestellte Verzögerung keineswegs geringfügig (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 -, Rn. 28, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 P 2/19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei nicht abgeschlossenem

    Daher kann die Frage, ob im Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer die Entschädigung die Regel und die bloße Feststellung im Sinne von § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG die Ausnahme ist (so OLG Celle, Urt. v. 20.11.2013 - 23 SchH 3/13 -, juris Rn. 28; Mayer, in Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 198 Rn. 29; Roderfeld, in: Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 1. Auflage 2012, § 198 GVG Rn. 92) oder ob weder ein Vorrang der Geldentschädigung noch eine anderweitige Vermutungsregelung gilt (vgl. BFH, Urt. v. 17.04.2013 - X K 3/12 - juris Rn. 57), offenbleiben.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - BSGE 113, 75 Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - NJW-RR 2014, 889 ; a.A.: Pietron, Die Effektivität des Rechtsschutzes gegen überlange Verfahrensdauer, 1. Aufl. 2016, S. 157 ff.) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (OVG Bautzen, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - NVwZ 2013, 1095 Rn. 31; vgl. auch Frehse, Die Kompensation der verlorenen Zeit, 1. Aufl. 2017, S. 1023 f.).
  • OLG Dresden, 19.02.2019 - 18 EK 27/18

    Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer eines Verfahrenskostenhilfe- und

    Zu berücksichtigen ist auch, wenn das Verfahren für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatte (BSG, Urteil vom 03.09.2014, B 10 ÜG 12/13 R, juris), etwa weil sein Klagevorbringen erkennbar unbegründet war (BGH, a.a.O.) oder es nur um relativ geringe Verzögerungen geht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.11.2013, 23 SchH 3/13, juris).
  • OVG Thüringen, 23.03.2023 - 3 SO 322/21

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer, Mitwirkungsobliegenheiten

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - juris Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - juris Rn. 28) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - juris Rn. 31).
  • OVG Thüringen, 03.11.2020 - 3 SO 339/19

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob sich aus der Subsidiaritätsklausel des § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG eine gesetzliche Wertung dahingehend ableitet, dass die Entschädigung den Regel- und die Feststellung den Ausnahmefall bildet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - juris Rn. 44 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 23 SchH 3/13 - juris Rn. 28) oder § 198 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GVG ein lediglich negatives Tatbestandsmerkmal bildet (Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - juris Rn. 31).
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